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Ab dem 1.Februar 2005 ist auch in Niedersachsen die neue Versammlungsstättenverordnung in Kraft.
Bei Veranstaltungen wie Kinder- oder Sportfest, Kirchenfeiern oder Theater mit über 200 Personen oder über 50qm Szenenfläche muss mindestens eine ausgebildete "Fachkraft für Veranstaltungstechnik", ab 200 qm Szenenfläche oder 5000 Plätze ein "Verantwortlicher der Veranstaltungstechnik" anwesend sein Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)
Bei Ihrer Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung 19.01.2010
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Energieoptimierung!
Seit einigen Jahren biete ich sehr erfolgreich eine Energieoptimierung im Bereich Elektrotechnik an. Das geschied durch Beratung und Workshops sowie mittels diverser Geräte. Dabei werden Einsparungen von 30% -50% der elektrischen Energie erzielt sowie ein über 5- Fach längere Standzeit der Leuchtmittel erreicht. Das funktioniert Z.B. über ein Funkbussystem, es sind also kaum Kabelverlegungen notwendig. Die Investitionen amortisieren sich in kürzester Zeit (ca. 2 Jahre). Ein Gerät zur Ermittlung des Energiesparvolumens kann kostenlos geliehen werden!
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